PKW KLASSEN

PKW KLASSEN

PKW – Führerscheinklassen im Überblick

Nach den neuen Führerscheinrichtlinien vom 19.1.2013

B - PKW

Definition Klasse B:

Kraftwagen (ausgenommen Krafträder)bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

AM und L

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

B - PKW197 (ab 01.04.2021)
NEUE PKW KLASSE B197 ab 01. April 2021

Es war schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug ist für viele Fahranfänger wesentlich leichter.

Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Das bedeutet, dass Schaltwagen nicht gefahren werden dürfen. Nur mit einer weiteren praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen war es möglich, die Beschränkung aufzuheben. Das ändert sich ab dem 01.April 2021.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
  • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten bescheinigt.
  • Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich.
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

Definition Klasse B:

Kraftwagen (ausgenommen Krafträder)bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

AM und L

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten:
5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

 

BE - PKW mit Anhänger

Definition Klasse BE:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t begrenzt.

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung BE:

keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich

Praktische Ausbildung BE:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten:
3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Grundfahraufgabe Klasse BEGrundfahraufgabe Klasse BE

B96 - Anhängerschulung

Definition Klasse B96:

Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre (BF17)
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung BE:

keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunden a 60 Minuten
  • Praktische Übungen: 3,5 Stunden a 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr 1 Stunde a 60 Minuten

Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Mit der von uns ausgestellten Teilnahmescheinigung kann
durch die Führerscheinstelle die Schlusselzahl 96 eingetragen
werden.

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet