BEGLEITENDES FAHREN

BEGLEITENDES FAHREN

Führerschein ab 17

Voraussetzung:

Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF 17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17.Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland und Österreich.

Das BF 17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (50 Roller).
Zum 18. Geburtstag kannst du dir den Kartenführerschein im Landratsamt Regensburg (Führerscheinstelle) abholen.

 

Voraussetzung an den Begleiter:

  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Mindestalter 30 Jahre
  • max. 1 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

  • einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (bekommst du von uns)
  • Biometrisches Lichtbild der Größe 35x45mm
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), bei jedem Optiker möglich
  • Kurs über einen Erste Hilfe Lehrgang (9 UE)
  • einen Unterschriftsaufkleber (bekommst du von uns)

Zusätzliche Unterlagen für BF17:

  • Kopien (Vor- und Rückseite) des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Kopien (Vor- und Rückseite) des Personalausweises von den begleitenden Person/(n)
  • Antrag Begleitetes Fahren (bekommst Du hier als Download)
  • Beiblatt Begleitperson (bekommst Du hier als Download)

Für eine Anmeldung benötigst du diese Unterlagen aber noch nicht!