MOTORRAD KLASSEN

MOTORRAD KLASSEN

Motorrad – Führerscheinklassen im Überblick

Nach den neuen Führerscheinrichtlinien vom 19.1.2013

A

Definition Klasse A

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Voraussetzung:

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

A1 und A2, AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet.

A1

Die Klasse A1 ist auch bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff 125er

Definition Klasse A1

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, im Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,1 kW/kg
  • Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das die neuen Merkmal beachtet werden müssen. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:

12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse AM, L, T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet.

A2

Definition Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung maximal 35 kW/48PS. Verhältnis Leistung zu Leermasse : maximal 0,2 kW/kg

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

A1 und AM

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen – aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

AM

Definition Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h schnell, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: nicht erforderlich
Autobahnfahrten: nicht erforderlich
Nachtfahrten: nicht erforderlich

Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre seit dem 19.01.2013
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Versicherungskennzeichen:
Jedes Jahr im Frühling beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas und Mokicks, sowie Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und höchstens bis 50 ccm Hubraum. Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem sogenannten Versicherungskennzeichen. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar!

Am 1. März müssen Sie das Versicherungskennzeichen wechseln. Nach einem Jahr läuft das Kennzeichen ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt fahren ohne Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls kommt der Fahrer für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

B196

B196 Fahrerschulung

Seit 1.1.2020 ist das A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) ohne Prüfung möglich.

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.

 

Was darf gefahren werden?

Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.

Ausbildung:

Der Bewerber benötigt mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung.
Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überland und Autobahn befahren werden.
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Die Ausbildung endet ohne Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Das sind Mindestanforderungen, der Fahrlehrer kann dem Bewerber bedenken zur Eignung einräumen.

WICHTIG:

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zwar zum Fahren von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A1, jedoch nicht zum vereinfachten Aufstieg auf die Klassen A2 und A.

Ausschließlich in Deutschland gültig.

Mofa - Prüfbescheinigung

Definition Mofa – Prüfbescheinigung:

Max. 25 km/h schnell, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Voraussetzung:

Mindestalter: 15 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

keine

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
6 x Grundstoff

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Praktische Ausbildung:

Bei Einzelausbildung: eine Doppelstunde zu 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung (höchstens 4 Teilnehmer): zwei Doppelstunden zu 90 Minuten

Geltungsdauer: unbefristet

Versicherungskennzeichen:
Jedes Jahr im Frühling beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas und Mokicks, sowie Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und höchstens bis 50 ccm Hubraum. Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem sogenannten Versicherungskennzeichen. Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar!

Am 1. März müssen Sie das Versicherungskennzeichen wechseln. Nach einem Jahr läuft das Kennzeichen ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt fahren ohne Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls kommt der Fahrer für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Stufenführerschein

 … was bedeutet das ?

Du müsst nur einmal für die theoretische Motorradprüfung büffeln. Das heißt, Du absolvierst nur einmal die Theorieausbildung für einen Motorradführerschein. Nachdem Du dann die Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung für diesen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hast, kannst Du nach zwei Jahren den nächsthöheren Motorradführerschein ohne Theorieausbildung und ohne Theorieprüfung erwerben. Es fallen lediglich 2 – 4 Fahrstunden a´45 Minuten für die Beherrschung des größeren Motorrades an. Anschließend musst Du nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Prüfungsablauf ist ähnlich wie der bei der normalen Führerscheinprüfung (Stadtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt) . Auf dem Platz musst Du jedoch nur vier Grundfahraufgaben durchführen (langsamer Slalom, Bremsprobe, Ausweichen mit Bremsen, Ausweichen ohne Bremsen).

In der Regel beginnt der Stufenführerschein mit dem A1 Schein (Kleinkrafträder 125 ccm mit maximal 11 kW –  Mindestalter 16 Jahre). Solltest Du jedoch schon 2 Jahre den A2 Schein (Motorräder leistungsbeschränkt maximal 35 kW) besitzen, dann kannst Du direkt den A Schein (keine Leistungsbeschränkung) machen.